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. . Rechtsgrundlagen
Abgrenzung von Seminar (Unterricht) & Beratung
Die Durchführung von Unterricht, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Lehrveranstaltungen udgl. unterliegt nicht der Gewerbeordnung.
Ob die Zielgruppe Kinder oder Erwachsene sind, eine Gruppe von Personen oder ein Einzelner unterrichtet wird, ist für die Qualifizierung als ausgenommene Tätigkeit unerheblich.
Wer über Wissen
verfügt,
möge es teilen
und die Verantwortung
daraus übernehmen.
Claudia Lenger
Seminar / Unterricht |
Gewerbliche Beratung / Begleitung |
Unterrichtende Tätigkeiten liegen vor, |
Gewerbliche Beratungstätigkeiten liegen vor, |
In der Praxis wird von selbständigen Trainern immer wieder die Anmeldung des freien Gewerbes "Organisation von privaten Veranstaltungen (Schulungen und Seminare)" verlangt.
Diese Berechtigung geht aber am Kern der Tätigkeit vorbei, denn sie deckt nur die sekretariatsmäßige Organisation eines Seminares für den Veranstalter ab, z.B. Koordination der Trainer, Versenden von Teilnahmebestätigungen, Austeilen von Schulungsunterlagen, technischer Support vor Ort.
Quelle: www.wko.at, Stand: Oktober 2011