Meridiane


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Seminare

. . Rechtsgrundlagen



Abgrenzung von Seminar (Unterricht) & Beratung



Die Durchführung von Unterricht, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Lehrveranstaltungen udgl. unterliegt nicht der Gewerbeordnung.

Ob die Zielgruppe Kinder oder Erwachsene sind, eine Gruppe von Personen oder ein Einzelner unterrichtet wird, ist für die Qualifizierung als ausgenommene Tätigkeit unerheblich.




Wer über Wissen
verfügt,

möge es teilen

und die Verantwortung
daraus übernehmen.

Claudia Lenger

Seminar / Unterricht

Gewerbliche Beratung / Begleitung

Unterrichtende Tätigkeiten liegen vor,

wenn aufgrund eines bereits vorgegebenen Schulungskonzeptes allgemeine und fachliche Lehrinhalte vermittelt werden.


z
.B. Kommunikationstraining, Bewerbungstraining, Verkaufstechniken, Aufbau von Organisationsstrukturen, Instrumente der Mitarbeiterführung, etc .

In diesem Rahmen ist auch eine individuelle Anpassung der Lehrinhalte nach Kundenwunsch aus vorhandenen Modulen möglich.

Gewerbliche Beratungstätigkeiten liegen vor,

wenn durch Analyse der "Ist-Situation" Defizite ausgelotet und auf den individuellen Fall zugeschnittene Wissensinhalte mit einer Anleitung zu deren Umsetzung vermittelt werden.

In Frage kommen die freien Gewerbe "Werbung" oder "PR" und/oder die reglementierten Gewerbe "Unternehmensberatung" und "Lebens- und Sozialberatung" (in persönlich / beruflichen Fragestellungen).

Welchem Gewerbe diese Beratungstätigkeit zuzuordnen ist, hängt von ihrem Inhalt ab !


In der Praxis wird von selbständigen Trainern immer wieder die Anmeldung des freien Gewerbes "Organisation von privaten Veranstaltungen (Schulungen und Seminare)" verlangt.

Diese Berechtigung geht aber am Kern der Tätigkeit vorbei, denn sie
deckt nur die sekretariatsmäßige Organisation eines Seminares für den Veranstalter ab, z.B. Koordination der Trainer, Versenden von Teilnahmebestätigungen, Austeilen von Schulungsunterlagen, technischer Support vor Ort.

Quelle: www.wko.at, Stand: Oktober 2011




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