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. . Rechtsgrundlagen
Rechtsfolgen - rechtliche Konsequenzen:
Überschreitungen des Gewerbeumfangs durch unzulässige Eingriffe in den Vorbehaltsbereich reglementierter Gewerbe sind genauso zu behandeln wie eine unbefugte Ausübung dieser Berufe. In der Regel wird auch schon das bloße Ankündigen (Inserate, Internet, Flugzettel usw.) der Ausübung gleichgehalten.
Die Rechtsfolgen umfassen Verwaltungsstrafen (nach Gewerberecht), Unterlassungsklagen (nach UWG), bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung (z.B. wegen Kurpfuscherei).
Empfehlenswert sind die branchenspezifischen Informationen der Wirtschaftskammer www.wko.at / Auszug:
allgemeine Übersicht
zum Wettbewerbsrecht
und des Berufsgruppensprechers Dr. Manfred Schiffner, Rechtsanwalt und Energetiker:
http://www.energethiker.com/recht_1.php
Wer über Wissen
verfügt,
möge es teilen
und die Verantwortung
daraus übernehmen.
Claudia Lenger